Die Verlegung des Wohnsitzes einer Person wird als Wanderung bezeichnet. Wenn eine Staatsgrenze überschritten wird, spricht man von internationaler Migration oder Außenwanderung.
Unter Baulandreserven versteht man als Bauland gewidmete, aber noch nicht mit einem Hauptgebäude bebaute Grundstücke. Die Baulandreserven werden – sofern sie nicht landwirtschaftlich genutzt oder bewaldet sind – als Teil der Flächeninanspruchnahme erfasst, da aufgrund der Widmung eine wesentliche rechtliche Voraussetzung für eine bauliche Nutzung besteht.
Die Bevölkerungsdichte gibt an, wie viele Menschen pro Flächeneinheit (z. B. pro km² Dauersiedlungsraum) in einem Gebiet leben. Sie ist ein wichtiger Indikator zur Beurteilung von Siedlungsstrukturen, Infrastrukturbedarf und Flächennutzung.
Die Verlegung des Wohnsitzes einer Person wird als Wanderung bezeichnet. Alle Wohnsitzwechsel innerhalb Österreichs gehören zur internen Migration oder Binnenwanderung.
Der Dauersiedlungsraum umfasst den Raum, der potenziell für Landwirtschaft, Siedlung und Verkehr verfügbar ist. Aufgrund der sehr unterschiedlichen landschaftlich-
topographischen Strukturen in Österreich schwankt der Anteils des Dauersiedlungsraums an der Gesamtfläche der Bundesländer sehr stark. Die Abgrenzung erfolgt auf Basis von 250 m-Rastereinheiten. Angegeben wird der Dauersiedlungsraum wie die Katasterfläche in Quadratkilometern (km2).
Der Begriff Daseinsvorsorge umfasst gemeinwohldienliche Leistungen im weiteren Sinn, die der Einzelne zu einer angemessenen Lebensführung benötigt und deren grundsätzlich marktförmige Darbietung daher regelmäßig staatlichem Einfluss unterliegt.
Der demografische Wandel beschreibt langfristige Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur, etwa durch sinkende Geburtenzahlen, steigende Lebenserwartung, Migration oder regionale Unterschiede in Wachstum und Schrumpfung. Im Kontext zu Österreich bezieht er sich meistens auf Alterung der Gesellschaft. Er hat wesentliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Wohnungsnachfrage und Versorgungssysteme.
Als „in Anspruch genommen“ im Sinne des ÖROK-Monitorings gelten Flächen, die durch menschliche Eingriffe für Siedlungs-, Verkehrs-, Freizeit-, Erholungs- und Ver- sowie Entsorgungszwecke soweit verändert und/oder bebaut sind, dass sie für die land- und/oder forstwirtschaftliche Produktion und als natürlicher Lebensraum nicht mehr zur Verfügung stehen. Umgangssprachlich wird die Flächeninanspruchnahme auch als „Flächenverbrauch“ bezeichnet. Jedoch kann Fläche nicht „verbraucht“ werden, sondern lediglich durch bestimmte Nutzungen in Anspruch genommen. Boden hingegen kann „verbraucht“ werden, da Bodenhorizonte abgegraben, umgelagert und transportiert werden können.
Die Flächeninanspruchnahme bezieht sich grundsätzlich auf das einzelne Grundstück und kann sowohl versiegelte, teilweise versiegelte als auch nicht versiegelte Flächen enthalten (z.B. Gärten, Parkanlagen, Sportplätze, Straßenbegleitgrünstreifen etc.). Baulandreserven (nicht bebaute Grundstücke im Bauland) werden als in Anspruch genommen erfasst, sofern diese nicht mehr aktiv landwirtschaftlich genutzt werden oder bewaldet sind.
Geoinformationen beschreiben Objekte der realen Welt, die in Geoinformationssystemen (GIS) verarbeitet werden. Gängige Geoobjekte in der Stadt- und Raumentwicklung sind beispielsweise Gebäude, Parzelle, Baublock, Stadtquartier. Anwendung finden GIS u. a. in Planungsbüros und Planungsämtern sowie bei Standortentscheidungen für Infrastrukturen oder Unternehmen.
Ein Privathaushalt besteht aus einer oder mehreren Personen, die in einer Wohnung zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Dazu zählen Einpersonenhaushalte ebenso wie Familien oder Wohngemeinschaften. Anstaltshaushalte wie Pflegeheime, Gefängnisse o.ä. zählen nicht dazu. Haushaltsdaten sind eine wichtige Grundlage für Wohnungs- und Infrastrukturplanung.
Raumbeobachtung bezeichnet eine systematische, laufende, indikatorengestützte Berichterstattung über räumliche Zustände und Entwicklungen. Von einer stetig wachsenden Geodatenbasis aus werden handlungsrelevante Informationen für Politik und Verwaltung wie für die interessierte Öffentlichkeit erarbeitet.
Räumliche Disparitäten bezeichnen die Ungleichheiten bei der Entwicklung, Ausstattung und den Lebensbedingungen von verschiedenen Gebieten, seien es Städte, Regionen, Länder oder Kontinente. Diese Unterschiede können sich in Bezug auf wirtschaftliche Faktoren wie Einkommen und Arbeitsplätze, soziale Aspekte wie Bildung und Gesundheitsversorgung sowie in der Infrastruktur und natürlichen Ausstattung zeigen.
Siedlungsflächen bestehen aus Gebäuden und Freiflächen für die unterschiedlichen Nutzungen wie Wohnen, Arbeiten, Bildung und Verwaltung sowie Betriebsflächen für Gewerbe, Industrie, Logistik etc. Je nach Lage wird unterschieden im ÖROK-Monitoring der Flächeninanspruchnahme und Versiegelung unterschieden zwischen:
- Siedlungsflächen innerhalb des Baulands (differenziert in Wohn- und gemischte bauliche Nutzung, betriebliche Nutzung, sonstige bauliche Nutzung)
- Siedlungsflächen außerhalb des gewidmeten Baulands (z.B. Häuser oder Streusiedlungen im Grünland, Bauernhöfe und weitere landwirtschaftliche Gebäude mit ihren Nebenflächen)
Eine Stadtregion umfasst eine zentrale Stadt und ihr Umland, das wirtschaftlich, funktional und sozial eng mit der Stadt verflochten ist. Typische Merkmale sind Pendlerströme, gemeinsame Infrastrukturen und starke Abhängigkeiten im Arbeits- und Wohnungsmarkt. Diese funktionalen Räume erbringen Leistungen, die nicht nur ihnen, sondern auch benachbarten Regionen sowie Österreich insgesamt zugutekommen. Die Bandbreite österreichischer Stadtregionen reicht von Klein- und Mittelstadtregionen über polyzentrische Agglomerationen bis zur Metropolregion Wien.
Unter Urbanisierung werden komplexe und irreversible Prozesse des gesellschaftlichen Wandels verstanden, die im Wachstum städtischer Siedlungs- und Wirtschaftsformen und in großen Agglomerationen ihren Ausdruck finden.
Bodenversiegelung im Rahmen des Monitorings betrifft Flächen, die durchgehend mit einer gänzlich wasser- und luftundurchlässigen Schicht abgedeckt sind (Versiegelungsgrad von 100 %). Da die Versiegelung von Flächen immer mit einer baulichen Änderung einhergeht, sind versiegelte Flächen eine Teilmenge der Flächeninanspruchnahme. Sie umfassen alle Gebäude und einen wesentlichen Teil der Verkehrsflächen. Für alle Kategorien der Flächeninanspruchnahme erfolgt eine Auswertung des jeweiligen Versiegelungsgrades.
Der Begriff Zentraler Ort geht auf Christaller und die von ihm begründete Zentrale-Orte-Theorie zurück. Zentrale Orte sind demnach Standortcluster zentralörtlich relevanter Güter (Waren und Dienstleistungen).