Regionale Gliederungen in Österreich
Die Gemeinden bilden mit derzeit 2.092 Verwaltungseinheiten die unterste Ebene der politischen und administrativen Gliederung in Österreich. Übergeordnet sind die 94 Bezirke, die ihrerseits Statutarstädte und politische Bezirke umfassen. Wien stellt in Österreich eine Besonderheit dar, da es nicht nur ein Bundesland ist, sondern zugleich auch eine Statutarstadt und Gemeinde und damit die Funktionen der Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene in einer Gebietskörperschaft vereint. Die oberste Verwaltungsebene bilden die neun Bundesländer, die zugleich den NUTS-2 Regionen der europäischen NUTS-Systematik („Nomenclature des unités teritoriales statistiques.“) entsprechen. Dieses Klassifikationssystem ermöglicht aus statistischer Perspektive eine europaweit einheitliche Gliederung von Regionen. Neben der NUTS-2 Ebene werden in Österreich noch drei NUTS-1 Großregionen (Ostösterreich, Südösterreich sowie Westösterreich) unterschieden. Eine feinere Gliederung erfolgt über die NUTS-3 Regionen, von denen es österreichweit 35 gibt.
In der folgenden Grafik können die einzelnen regionalen Gliederungen (Bundesländer, Bezirke und Gemeinden) zur Darstellung ausgewählt werden.
Etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt in Gemeinden mit höchstens 10.000 Einwohner:innen
Mit Stichtag 01.01.2025 lebten österreichweit 4,7 Mio. Menschen in Gemeinden mit höchstens 10.000 Einwohner:innen. Das entspricht mehr als der Hälfte der Gesamtbevölkerung (51,3%). Damit prägt die kleinteilige Gemeindestruktur nach wie vor das räumliche und administrative Gefüge Österreich. Nur die Bundeshauptstadt Wien erreicht in Österreich den Status einer Millionenstadt, mit Stand 01.01.2025 lag die Bevölkerungszahl bei mehr als 2,0 Mio. Einwohner:innen. Im Burgenland, dessen Gesamtbevölkerung etwa der steirischen Landeshauptstadt Graz entspricht, leben 94,7% der Bevölkerung in Gemeinden mit höchstens 10.000 Einwohner:innen. Die Landeshauptstadt Eisenstadt mit einer Bevölkerungszahl von 16.118 (Stand 01.01.2025) ist dort die einzige Gemeinde, die diese Schwelle überschreitet. Auch in den Bundesländern Niederösterreich, Tirol und Oberösterreich leben mehr als zwei Drittel der Bevölkerung in Gemeinden mit höchstens 10.000 Einwohner:innen. Die Anteile liegen zwischen 68,2% in Oberösterreich und 71,3% in Niederösterreich. Vorarlberg stellt eine Ausnahme dar, hier lebt mehr als die Hälfte (54,4%) der Bevölkerung in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner:innen, was auf die stärkere Konzentration der Bevölkerung auf die regionalen Zentren im Rheintal zurückzuführen ist. Kärnten ist neben Wien das einzige Bundesland ohne Gemeinden mit höchstens 500 Einwohner:innen. Salzburg ist vergleichsweise weniger kleinteilig strukturiert. 10,1% der Salzburger Bevölkerung lebt in Gemeinden mit höchstens 2.500 Einwohner:innen. Im Gegensatz dazu ist der Anteil im Burgenland mit 57,9% besonders hoch und auch in Niederösterreich lebt fast jede dritte Person (31,0%) in einer Gemeinde mit höchstens 2.500 Einwohner:innen.
Schwerpunkt der Verwaltungsstrukturreformen bildeten die Gemeindefusionen in der Steiermark
Die Gliederung Österreichs fällt sehr kleinteilig aus. Mit Stand 01.01.2025 gibt es 110 Gemeinden mit höchstens 500 Einwohner:innen, mehr als jede dritte österreichische Gemeinde (rd. 38%) weist höchstens 1.500 Einwohner:innen auf. Diese kleinräumige Struktur bringt erhebliche Herausforderungen für die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge mit sich beispielsweise bei der Finanzierung und Organisation von Kinderbetreuung, Schulen, Pflegeeinrichtungen oder kommunaler Infrastruktur. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass Gemeindefusionierungen wie zuletzt in der Steiermark mit der Fusion der Gemeinden Fürstenfeld und Söchau – als Instrument um Verwaltungskapazitäten zu bündeln, Effizienzgewinne zu realisieren und die Investitionsfähigkeit auch künftig sichern zu können – zunehmend an Bedeutung gewinnen. Ein weiterer Anreiz für solche Fusionen ergibt sich aus dem Finanzausgleich, da gemeinschaftliche Bundesabgaben in Abhängigkeit von der Zahl der hauptwohnsitzgemeldeten Personen an die Gemeinden verteilt werden, wobei der abgestufte Bevölkerungsschlüssel größere Gemeinden ab 10.000 Einwohner:innen überproportional begünstigt (vgl. Österreichischer Gemeindebund, 2025). Die umfangreichste Gemeindestrukturreform der letzten Jahre fand in der Steiermark statt. Im Zuge dieser Reform wurde die Zahl der steirischen Gemeinden von 542 auf 287 mit Stand 01.01.2015 reduziert. Neben den Gemeindezusammenlegungen erfolgten auch Bezirksfusionen. Mit Jahresbeginn 2012 wurden die steirischen Bezirke Judenburg und Knittelfeld zum Bezirk Murtal zusammengelegt, 2013 folgten dann weitere Zusammenschlüsse. Insgesamt verringerte sich die Zahl der steirischen Bezirke von 17 auf 13. Auch in anderen Bundesländern kam es zu Strukturreformen. Mit Jahresbeginn 2017 wurde in Niederösterreich der Bezirk Wien-Umgebung aufgelöst, wodurch sich die Zahl der niederösterreichischen Bezirke auf 24 verringerte.
Unter diesem Link finden Sie eine genauere Darstellung der Statistik Austria der regionalen Gliederungen und Gebietsstandsänderungen für Österreich.
Datenquelle
Dieser Indikator wurde im November 2025 erstellt. Die Daten zur regionalen Gliederung werden von der Statistik Austria bereitgestellt. Neben den Verwaltungseinheiten wie Gemeinden, Bezirken, Bundesländern umfasst die amtliche Statistik auch weitere administrative Raumgliederungen wie Gerichtsbezirke oder Regionalwahlkreise. Darüber hinaus stellt die Statistik Austria auch feinräumiger Gliederungen wie Ortschaften, Postleitzahlen oder Zählsprengel zur Verfügung. Ergänzt werden diese durch Siedlungseinheiten, EU-NUTS-Einheiten sowie regionalstatistische Rastereinheiten. Diese mehrstufige Gebietssystematik bildet die Grundlage für Planung, Statistik, Regionalanalysen und Fördermittelvergabe. Der aktuellste Datenstand ist der 04.08.2025.