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In der im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz ausgearbeiteten Bodenstrategie für Österreich bekennen sich Bund, Länder, Städte und Gemeinden dazu, die Zunahme der Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsflächen und das Ausmaß neu versiegelter Flächen bis 2030 substanziell zu verringern.

Als Grundlage für evidenzbasierte Entscheidungen wurde von 2021 bis 2023 ein Datenmodell zur Erfassung von Flächeninanspruchnahme und Versiegelung von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden gemeinsam entwickelt und fachlich abgestimmt. Erste Ergebnisse lagen für das Referenzjahr 2022 („Baseline“) vor und wurden Ende 2023 veröffentlicht. Aufgrund der vielfältigen Datengrundlagen und deren Aktualisierungsintervallen, werden Auswertungen in einem dreijährigen Zyklus durchgeführt. Zahlen und detaillierte Aussagen liegen nun erstmals für den Monitoringzyklus 2022-2025 vor. Die inhaltliche Entwicklung und Umsetzung der Methodik erfolgt durch das Umweltbundesamt im Auftrag der ÖROK. 

Die Berechnung der Versiegelung kann aufgrund des dreijährigen Befliegungszyklus der Bund-Bundesländer-Orthofotokooperation mit nachfolgender Auswertung der Bodenbedeckung erst mit einem zeitlichen Abstand von ca. 2 Jahren im Vergleich zur Berechnung der aktuellen Flächeninanspruchnahme durchgeführt werden. Im Jahr 2025 wurden daher aktualisierte und verbesserte Versiegelungsdaten für das Jahr 2022 publiziert. In der Aktualisierung der Versiegelung 2022 kann mittlerweile auf die Orthofotoauswertung der Jahre 2020, 2021 und 2022 zurückgegriffen werden. Für die Versiegelung können derzeit noch keine Aussagen über Veränderungen getroffen werden, jetzt ist es möglich, einen im Vergleich zum ersten Monitoring genaueren und entsprechend angepassten Blick auf den Stand der Versiegelung im Jahr 2022 werfen zu können.

Nähere Informationen: https://www.oerok.gv.at/monitoring-flaecheninanspruchnahme

Als „in Anspruch genommen“ im Sinne des Monitorings gelten Flächen für Siedlungs-, Verkehrs-, Freizeit-, Erholungs-, Ver- sowie Entsorgungszwecke, die durch menschliche Eingriffe soweit verändert und/oder bebaut sind, dass sie für die land- und/oder forstwirtschaftliche Produktion und als natürlicher Lebensraum nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie können sowohl versiegelte, teilweise versiegelte als auch nicht versiegelte Flächen (z. B. Gärten, Parks, …) enthalten. Die Baulandreserven (unbebaute Grundstücke im Bauland) werden, sofern sie nicht landwirtschaftlich genutzt oder bewaldet sind, als Teil der Flächeninanspruchnahme erfasst, da aufgrund der Widmung eine wesentliche rechtliche Voraussetzung für eine bauliche Nutzung besteht.

Versiegelung im Rahmen des Monitorings betrifft Flächen, die durchgehend mit einer gänzlich wasser- und luftundurchlässigen Schicht abgedeckt sind (Versiegelungsgrad von 100%). Da die Versiegelung von Flächen immer mit einer baulichen Änderung einhergeht, sind versiegelte Flächen eine Teilmenge der Flächeninanspruchnahme. Sie umfassen alle Gebäude und einen wesentlichen Teil der Verkehrsflächen. Für alle Kategorien der Flächeninanspruchnahme erfolgt eine Auswertung des jeweiligen Versiegelungsgrades.

Detaillierte Erläuterungen zu den unterschiedlichen Kategorien des Monitorings sind am Ende dieser Seite angeführt. 

Versiegelung 2022 – Durchschnittlich sind 52,8% der in Anspruch genommenen Flächen versiegelt

Versiegelte Flächen sind vollständig mit einer wasser- und luftundurchlässigen Schicht abgedeckt und verlieren ihre biologischen Funktionen und tragen auch nicht mehr zur Regulierung des Wasserhaushalts bei. Je nach Nutzungskategorie sind die in Anspruch genommenen Flächen in einem unterschiedlichen Ausmaß versiegelt.  Aktualisierte Werte für den Stand der Versiegelung liegen für das Jahr 2022 vor und können der ebenso aktualisierten Flächeninanspruchnahme aus dem Jahr 2022 gegenübergestellt werden. 

Österreichweit waren insgesamt – und damit über alle Nutzungskategorien – 52,8% der Flächen versiegelt (das sind im Jahr 2022 insgesamt 2.907 km2). Am stärksten versiegelt sind Verkehrsflächen (72%) gefolgt von den Siedlungsflächen innerhalb der Baulandwidmung (49%).

Es ist davon auszugehen, dass die Versiegelungsanteile von Siedlungsflächen, Verkehr und den weiteren Nutzungskategorien relativ stabil sind, d.h. dass sich die Anteile der versiegelten Flächen an den insgesamt in Anspruch genommenen Flächen auch in den Folgejahren auf diesem Niveau bewegen werden.

Versiegelung betrifft ausschließlich Flächen, die durchgehend mit einer wasser- und luftundurchlässigen Schicht abgedeckt sind (Versiegelungsgrad von 100%). Da die Versiegelung fast immer mit baulichen Nutzungen einhergeht, sind versiegelte Flächen ein wesentlicher Teil der Flächeninanspruchnahme. Im Jahr 2022 sind 9,1% des Dauersiedlungsraums von Österreich versiegelt, von der Gesamtfläche sind es 3,5%. 

In der folgenden Grafik kann die versiegelte und nicht versiegelte Fläche nach Nutzungskategorien für Österreich und die Bundesländer zur Darstellung ausgewählt werden.

Versiegelte und nicht versiegelte Flächen in Österreich, 2022
Versiegelung, Bundesländer, Verkehrsfläche, Siedlungsfläche, Frreiflächen-PV- und Windkraftanlagen
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Je nach Nutzungskategorie sind die in Anspruch genommenen Flächen in einem unterschiedlichen Ausmaß versiegelt (und damit vollständig mit einer wasser- und luftundurchlässigen Schicht abgedeckt).

Den höchsten Versiegelungsgrad erreichten im Jahr 2022 Verkehrsflächen mit 72% (1.238 km²), da bei Verkehrsnutzungen mit Fahrbahnen, Parkplätzen und befestigten Nebenflächen deutlich mehr Flächen versiegelt sind als durch Böschungen, Straßenbegleitgrün und unbefestigte Nebenflächen unversiegelt. Bei Siedlungsflächen innerhalb der Baulandwidmung waren im Jahr 2022 49% der in beanspruchten Flächen versiegelt (1.354 km²), außerhalb der Baulandwidmung 44% (297 km²). Haupt- und Nebengebäude machen den Großteil der versiegelten Flächen in diesen Nutzungskategorien aus, hinzu kommen befestigte Parkplätze, Wege oder Pools, die ebenfalls zur Versiegelung beitragen. Nicht als versiegelt erfasst werden beispielsweise Gärten oder auch unbebaute Baulandreserven. 

Deutlich niedriger waren die Anteile an versiegelten Flächen bei Freizeit- und Erholungsflächen mit 17% (53 km²) sowie Ver- und Entsorgungsflächen mit 12% (18 km²); Freiflächen-PV- und Windkraftanlagen hatten einen Versiegelungsgrad von 12% (1 km²). Gebäude, technische Bauwerke oder Erschließungswege tragen in diesen Nutzungskategorien nur wenig zur Versiegelung bei.

In der folgenden Grafik können die versiegelten und nicht versiegelten Teile der Flächeninanspruchnahme der Bundesländer absolut und in Prozent zur Darstellung ausgewählt werden.

Versiegelte und nicht versiegelte Flächen in Österreich 2022
Flächeninanspruchnahme, Versiegelung, Versiegelungsgrad
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Der Versiegelungsgrad ist eng mit der siedlungsstrukturellen Dichte [Indikator Bevölkerungsdichte] verknüpft: urbane Zentren und deren Umland weisen höhere Versiegelungsanteile auf als periphere, ländlich geprägte Regionen. 

Versiegelung bezogen auf die Wohnbevölkerung, 2022

Setzt man die versiegelte Fläche in Relation zur Bevölkerung, waren im Jahr 2022 österreichweit 330 m² pro Einwohner:in versiegelt. Die höchsten Pro-Kopf-Werte wurden im Burgenland mit 593 m² pro Einwohner:in erzielt, die geringste Versiegelung in Wien (73 m² pro Einwohner:in). Während Wien aufgrund der städtischen Dichte und der kompakten Siedlungsstruktur eine entsprechend flächensparende Bodennutzung aufweist, liegt die versiegelte Fläche in den westlichen und alpin geprägten Bundesländern mit einem topografisch begrenzten Dauersiedlungsraum [Indikator Dauersiedlungsraum] ebenfalls unter dem Österreichschnitt. Der verhältnismäßig geringe zur Verfügung stehende Siedlungsraum muss möglichst flächensparend genutzt werden. Ländliche Regionen hingegen, in denen tendenziell mehr Fläche zur Verfügung steht, verzeichnen überdurchschnittlich hohe Werte. In den Bundesländern Niederösterreich (493 m² pro Einwohner:in), Kärnten (428 m² pro Einwohner:in), Oberösterreich (393 m² pro Einwohner:in) sowie in der Steiermark (385 m² pro Einwohner:in) liegen die Pro-Kopf-Versiegelungswerte über dem Österreichschnitt.

In der folgenden Grafik kann die versiegelte Fläche pro Einwohner:in gesamt, für Siedlungs- und Verkehrsflächen, auf Gemeindeebene zur Darstellung ausgewählt werden.

Versiegelte Fläche pro Einwohner:in 2022
Versiegelung, Bevölkerung, Flächeninanspruchnahme
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Versiegelung bezogen auf den Dauersiedlungsraum, 2022

Bezieht man den Grad der Versiegelung auf den verfügbaren Dauersiedlungsraum, ergibt sich – ähnlich wie bei der Flächeninanspruchnahme [Indikator Flächeninanspruchnahme] – ein nahezu umgekehrtes Bild. In urbanen Räumen und in alpinen Regionen mit stark begrenztem Raum ist der Anteil der versiegelten Fläche besonders hoch. Wien weist mit 42,4% des Dauersiedlungsraums den höchsten Wert auf; auch in Vorarlberg, Tirol und Salzburg liegt der Versiegelungsgrad mit 17,7% bis 11,0% deutlich über jenem in weitläufigeren Regionen. Im Gegensatz dazu fällt der Versiegelungsgrad in flacheren und hügeligeren Gebieten deutlich geringer aus, etwa im Burgenland (7,1%) und in Niederösterreich (7,2%). 

In der folgenden Grafik kann die versiegelte Fläche gemessen am Dauersiedlungsraum gesamt, für Siedlungs- und Verkehrsflächen zur Darstellung ausgewählt werden.

Versiegelte Fläche am Dauersiedlungsraum 2022
Versiegelung, Dauersiedlungsraum, Flächeninanspruchnahme
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Die hier angeführten Definitionen sind fachlich im Rahmen der Arbeitsgruppe Raumbeobachtung abgestimmt und mit der methodisch-technischen Umsetzung im Modell zur Erfassung von Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung verknüpft. Ausführliche inhaltlich-technische Erläuterungen zu Datenquellen und der konkreten Berechnungsmethodik zu den einzelnen Kategorien werden auf der ÖROK-Homepage veröffentlicht.

Versiegelung im Rahmen des Monitorings betrifft Flächen, die durchgehend mit einer gänzlich wasser- und luftundurchlässigen Schicht abgedeckt sind (Versiegelungsgrad von 100%). Da die Versiegelung von Flächen immer mit einer baulichen Änderung einhergeht, sind versiegelte Flächen eine wesentliche Teilmenge der Flächeninanspruchnahme. Sie umfassen alle Gebäude und einen wesentlichen Teil der Verkehrsflächen. Für alle Kategorien der Flächeninanspruchnahme erfolgt eine Auswertung des jeweiligen Versiegelungsgrades.

Denkt man an die Parzelle eines Einfamilienhauses, zählt diese in ihrer Gänze als „in Anspruch genommene“ Fläche. Als „versiegelt“ werden lediglich die Teilflächen bewertet, auf denen der Boden auf seine Trägerfunktion reduziert wird, indem er vollständig mit einer wasser- und luftundurchlässigen Schicht abgedeckt ist (z. B. durch Wohn- und Nebengebäude, Pools, Garagen, Terrassen etc.). 

Wo der Boden auf dieser Parzelle versiegelt ist, kann er keine biologischen Funktionen mehr übernehmen und auch nicht mehr zur Regulierung des Wasserhaushalts beitragen. Nur die tatsächlich versiegelten Flächen werden auch als solche erfasst.

Als „in Anspruch genommen“ im Sinne des Monitorings gelten Flächen für Siedlungs-, Verkehrs-, Freizeit-, Erholungs-, Ver- sowie Entsorgungszwecke, die durch menschliche Eingriffe verändert und/oder bebaut sind und damit für die land- und/oder forstwirtschaftliche Produktion und als natürlicher Lebensraum nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie können sowohl versiegelte, teilweise versiegelte als auch nicht versiegelte Flächen enthalten. Baulandreserven (nicht bebaute Grundstücke im Bauland) werden als in Anspruch genommen erfasst, sofern diese nicht mehr aktiv landwirtschaftlich genutzt werden oder bewaldet sind.

Siedlungsflächen bestehen aus Gebäuden und Freiflächen für die unterschiedlichen Nutzungen wie Wohnen, Arbeiten, Bildung und Verwaltung sowie Betriebsflächen für Gewerbe, Industrie, Logistik etc. Je nach Lage kann zwischen Siedlungsflächen innerhalb und außerhalb des gewidmeten Baulands unterschieden werden. 

Siedlungsflächen innerhalb des gewidmeten Baulandes: Diese bestehen aus bebauten, teilweise bebauten sowie unbebauten Grundstücken im gewidmeten Bauland, sofern diese nicht aktiv landwirtschaftlich genutzt oder bewaldet sind. Es erfolgt eine Untergliederung der Inanspruchnahme anhand folgender aggregierten Widmungskategorien, in denen laut Raumordnungsgesetzen überwiegend bauliche Nutzungsformen möglich sind: 

• Wohn- und gemischte bauliche Nutzung: Widmungsarten, in denen überwiegend Wohnen und gemischte bauliche Nutzungsformen möglich sind.

• betriebliche Nutzung: Widmungsarten, in denen überwiegend betriebliche Nutzungsformen möglich sind 

• sonstige bauliche Nutzung: sonstige Widmungsarten, in denen überwiegend bauliche Nutzungsformen möglich sind 

Die Baulandreserven (unbebaute Grundstücke im Bauland) werden – sofern sie nicht landwirtschaftlich genutzt oder bewaldet sind – als Teil der Flächeninanspruchnahme erfasst, da aufgrund der Widmung eine wesentliche rechtliche Voraussetzung für eine bauliche Nutzung besteht. 

Siedlungsflächen außerhalb des gewidmeten Baulandes umfassen Gebäude außerhalb der Baulandwidmung und ihre funktional zugehörigen Flächen wie zum Beispiel Häuser oder Streusiedlungen im Grünland, Bauernhöfe und weitere landwirtschaftliche Gebäude mit ihren Nebenflächen sowie infrastrukturelle Bauwerke (Kläranlagen, Kraftwerke etc.). 

Verkehrsflächen umfassen alle Straßen, befestigte befahrbare Wege (z.B. landwirtschaftliche Güterwege) mit Ausnahme der Forst- und Almstraßen, Schienen sowie die funktional zugehörigen Flächen für den ruhenden Verkehr (z.B. Parkplätze, Bahnanlagen). Je nach Zuständigkeit werden die Verkehrsflächen untergliedert in: 

• Autobahnen und Schnellstraßen 

• Landesstraßen B + L 

• Gemeinde- und sonstige Straßen 

• Schienen 

• Flughäfen 

Freizeit- und Erholungsflächen umfassen die Flächen für Freizeit- und Erholungsnutzungen, wie z.B. Park- und Sportanlagen, Golfplätze, Campingplätze, etc. 

Ver- und Entsorgungsflächen bestehen aus Betriebsflächen von Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, wie Kläranlagen, Umspannwerken, Strommasten, Kraftwerken sowie Deponien und Abbauflächen, soweit sie nicht in den Siedlungsflächen miterfasst sind. 

Freiflächen-Photovoltaik und Windkraftanlagen umfassen diese beiden Kategorien der Produktion von erneuerbaren Energien, die außerhalb der übrigen Kategorien des Monitorings stattfinden. 

Die ÖROK-Publikation Flächeninanspruchnahme und Versiegelung in Österreich beinhaltet eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse sowie relevante Kontextinformationen für Österreich und die Bundesländer.

Ergebnisse und Daten der ÖROK-Monitorings sowie Informationen zur Methodik stehen auf der ÖROK-Website zur Verfügung.

Weiter zur ÖROK-Homepage 

Datenquelle und Methodik

Der Indikator wurde im November 2025 erstellt. Im Zeitraum 2021 bis 2023 wurde ein Datenmodell zur Erfassung von Flächeninanspruchnahme und Versiegelung von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden gemeinsam entwickelt und fachlich abgestimmt. Im Zuge des laufenden gesamtstaatlichen Monitorings im Rahmen der ÖROK werden sowohl die bestehende Flächeninanspruchnahme als auch zukünftig deren Entwicklung abgebildet. In integrativer Weise werden darin alle als relevant eingestuften und regelmäßig aktualisierten öffentlichen Verwaltungsdaten von Bund und Ländern zur Bodenbedeckung und Landnutzung miteinbezogen und durch einen räumlich expliziten Ansatz zusammengeführt. Aufgrund der vielfältigen Datengrundlagen und deren Aktualisierungsintervallen, werden Auswertungen in einem dreijährigen Zyklus durchgeführt. Zahlen und detaillierte Aussagen liegen wurden am Anfang Dezember 2025 erstmals für den Monitoringzyklus 2022-2025 veröffentlicht. 

Der gesamte methodische Zugang zur Analyse wurde im Vergleich zum ersten Monitoring im Jahr 2022 weiterentwickelt und präzisiert – was auch weiterhin erfolgen wird. Die Methodik für das ÖROK-Monitoring ist ein lernendes System. Dies auch aufgrund sich stetig verändernder Datenbestände, die laufend aktua­lisiert und verfeinert werden. 

Die vorliegenden Ergebnisse bilden den bestmöglichen Erfassungszustand mit Ende 2025 ab. Gegenüber 2022 konnten u.a. erstmalig die Freiflächen-Photovol­taik- und Windkraftanlagen erfasst werden, die Auswertungen zur Versiegelung wurden für 2022 präzisiert und zeitlich aktualisiert. Für 2025 können die meisten Veränderungen zeitaktuell abgebildet werden (v.a. Bebauung), aber einige Veränderungen (z.B. Verkehrsflächen, Abbauflächen) weisen noch größere Unsicherheiten aufgrund von technischen Änderungen und Zeitverzug bei Aktualisierungen auf. Das heißt, es kommt mitunter zu rein datenbedingten Veränderun­gen ohne einer realen Nutzungsänderung im Betrachtungszeitraum.

Die inhaltliche Entwicklung und Umsetzung der Methodik erfolgt durch das Umweltbundesamt im Auftrag der ÖROK. Datenstand ist der 01.12.2025.

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Die Flächeninanspruchnahme in Österreich beträgt im Jahr 2025 insgesamt 5.681,2 km². Dies ist im Vergleich zum Wert des Jahres 2022 (5.610 km²) ein Anstieg um 71 km² und entspricht 6,5 ha pro Tag.

Das Konzept des Dauersiedlungsraums umfasst den potenziellen Siedlungsraum wobei zwischen dem Siedlungsraum und dem besiedelbaren Raum unterscheiden werden kann.

Die Bevölkerungsdicht bezieht die Zahl der Einwohner:innen auf den Dauersiedlungsraum. Regionale Zentren und Städte weisen die höchste Dicht auf, sowohl die räumliche Verteilung der Bevölkerung als auch die Siedlungsstruktur spielen dabei eine wesentliche Rolle.